(KA, 4.4.2014)

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein hat am 24. März 2014 ein neues Sicherheitskonzept für Seenotsignalmittel auf Yachten erlassen.

Es besagt, dass Vercharterer ihren Kunden durchaus Seenotsignalmittel der Gefahrenklasse P2 überlassen können, auch wenn diese keinen Fachundenachweis vorweisen können.

Näheres ist nachzulesen in den Nachrichten der KA oder kann über mich bezogen werden.

Peter Reckmann