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Vom 1. April 2015 an verbietet Schweden die Einleitung von Schwarzwasser (Fäkalien) in den Küstengewässern der Nord- und Ostsee, den Seen und Wasserstraßen Schwedens.

Bis zur Einführung des Verbots wird das seit 2001 im Aufbau befindliche Netz von Entsorgungsstationen dem zu erwartenden Aufkommen an Abwasser angepasst.

Quelle: www.transportstyrelsen.se / KA, 14.9.2012