TEGELER SEGEL-CLUB e.V.
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In der Yacht 1/2015 auf Seite 72 finden Bootseigner, die Antifoulinganstriche auf ihren Booten verwenden, einen Artikel, der den gegenwärtigen Stand bei der EU-Prüfung im Rahmen der Biozidrichtlinie beschreibt, und den ich zu lesen empfehle. Er bezieht sich auf das Pressegespräch auf der Hamburger Bootsmesse, an dem ich für den DSV teilgenommen habe und stellt insgesamt einen objektiven Bericht des Verlaufs dar. Ob allerdings wegen des erhöhten Wertes von Irgarol (s-Triazin) ein Verbot von biozidhaltigen AFs binnen notwendig ist, sei dahingestellt.

Nach Auskunft des Umweltbundesamtes wird der Wirkstoff wegen hoher Giftigkeit (Toxizität) und Schwerabbaubarkeit (Persistenz) sowieso nicht zugelassen und darf dann in Unterwasseranstrichen nicht mehr verwendet werden.

Wie in der Studie richtig angegeben wurde, ist eine einmalige Beprobung noch nicht aussagekräftig, aber das Problem wird sich mit dem bevorstehenden Verbot von selbst erledigen.

Für die mechanische Reinigung im Wasser gilt, dass derzeit ein Verbringen des anhaftenden Bewuchses in das Gewässer nach den Wassergesetzen unzulässig ist. Hier müssen die Länder tätig werden, wenn diese Alternative angewendet werden soll. Die Farbindustrie hat sich auf diese Alternative schon eingestellt und bietet biozidfreie sehr harte Unterwasseranstriche an.

Wolfgang Hertel,

Umweltobmann im TSC, Dezember 2014

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